Satzungen allgemein
Satzungen sind Rechtsvorschriften, die eine Gemeinde aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten in einem förmlichen Verfahren erlässt.
Satzungen sind für alle davon betroffenen Personen oder Sachen verbindlich. Sie entfalten also für den Betroffenen inhaltlich die gleiche Wirkung wie ein Gesetz.
Es gibt Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen. So muss die Gemeinde z.B. eine Haupsatzung erlassen und auch für den jeweiligen Bereich, wenn Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) erhoben werden sollen.
Darüber hinaus kann die Gemeinde freiwillige Satzungen wie z.B. eine Benutzungssatzung oder Baumschutzsatzung nach Bedarf erlassen.
(sgj/cr)
Ansprechpartner/in
Bettina Jägersberg![]() | |
Weisses Haus, Zimmer 4 - Zentraler Service, Organisation // EG Sandbarg 30 21266 Jesteburg Telefon: 04183 974743 Telefax: 04183 974729 E-Mail: b.jaegersberg@lkharburg.de |
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